Diese Erklärung zur Barrierefreiheit der memnun App (im App Store und im Google Play Store) zeigt den aktuellen Stand und unsere Bemühungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102, die durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geregelt wird. Die Erklärung vom 20.11.2023 basiert auf Selbsttests vom 12.09.2023 bis zum 20.11.2023.
Die memnun App ist eine digitale Präventionsanwendung (in Zertifizierung) die Nutzerinnen auf deinem Weg zu mehr Zufriedenheit begleitet in dem es Werkzeuge an die Hand gibt, die sie ihre innere Stärke erkennen, bewahren und achtsamer stärken lassen. Dazu gehört unser “memnun durch Resilienz” Präventionskurs, der das Wissen von 11 erfahrenen kultursensiblen Expertinnen aus Psychologie und Medizin vermittelt.
Memnun wurde konzipiert für Menschen die mit zwei oder mehr Kulturen aufgewachsen und/oder von Diskriminierung und Rassismus betroffen sind. Dazu gehören BPOCs (Black and People of Color), Menschen mit Migrationsgeschichte, – Migrationsbiografie oder Migrationshintergrund. Inhalte und Übungen in der memnun App, insbesondere der Präventionskurs, sind keine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung und ersetzen diese nicht. Menschen mit schweren, behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen sollten unsere Maßnahmen nicht nutzen. Weitere Informationen zu den Gesundheitsvoraussetzungen sind in der memnun App zu finden.
Mit diesen Maßnahmen ist unsere App teilweise barrierefrei. Wir bemühen uns offene Anforderungen des BGG und BITV mit zukünftigen Updates voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 umzusetzen. Dringende Barrieren oder weitere Anliegen im Zusammenhang zur Barrierefreiheit können per Mail an hey@memnun.app herangetragen werden. Wir antworten spätestens innerhalb von 48 Stunden auf die Nachricht.
Sollte Ihr Kontakt zu uns dennoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz hat das Ziel, bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Es bedarf keines Rechtsanwalts. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle und zum Verfahren finden Sie auf www.schlichtungsstelle-bgg.de. Dort können Sie auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Wir betonen, dass ein Schlichtungsverfahren unserer Bereitschaft, direkt mit Ihnen zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden, nicht entgegensteht.